Neue EH55-Förderung
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Neue EH55-Förderung:
Was Eigennutzer:innen und Kapitalanleger:innen jetzt wissen sollten

Seit dem 16. Dezember 2025 stehen wieder Fördermittel für energieeffiziente Neubauten im Effizienzhausstandard EH55 zur Verfügung. Für private Käufer:innen ebenso wie für Kapitalanleger:innen eröffnen sich damit neue finanzielle Spielräume. Wer einen Neubau zur Eigennutzung oder als Investment plant, sollte die aktuellen Rahmenbedingungen genau kennen.

Neustart mit klarer Zielrichtung

Seit Mitte Dezember 2025 unterstützt der Bund gemeinsam mit der KfW erneut den Neubau energieeffizienter Wohngebäude. Mit einem vorgesehenen Fördervolumen von rund 800 Millionen Euro soll der Wohnungsbau gezielt belebt werden. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat den finanziellen Rahmen hierfür beschlossen und damit eine wesentliche Grundlage für den Förderstart geschaffen. Die inhaltliche Ausrichtung ist eindeutig: Gefördert werden ausschließlich Neubauten ohne fossile Energieträger.

Für Eigennutzer:innen und Kapitalanleger:innen bedeutet das: Wer jetzt plant oder konkrete Projekte prüft, kann die Förderung bereits in die strategische Finanzierungsplanung einbeziehen. 

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Welche Neubauten sind förderfähig?

Gefördert werden der Neubau und der Ersterwerb von Wohngebäuden, sofern bestimmte technische und zeitliche Voraussetzungen erfüllt sind. Förderfähig sind Immobilien,

  • deren Bau zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde,
  • die den Effizienzhausstandard EH55 erreichen und
  • deren Wärmeversorgung vollständig auf erneuerbaren Energien basiert, etwa durch Wärmepumpen, Biomasse oder geeignete Fernwärme.

Gebäude mit Öl- oder Gasheizungen sowie hybride Heizsysteme sind ausdrücklich ausgeschlossen. Damit kommen sowohl selbst genutzte Neubauten im EH55-Standard als auch Neubauwohnungen zur Vermietung als Kapitalanlage in Betracht, sofern alle Anforderungen eingehalten werden.

Formale Voraussetzungen: Planungssicherheit durch klare Fristen

Für die Inanspruchnahme der Förderung ist der zeitliche Ablauf entscheidend. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen. Der Förderantrag ist vor Beginn des Bauvorhabens zu stellen. Kauf-, Liefer- oder Bauverträge dürfen frühestens ab dem 16. Dezember 2025 geschlossen worden sein; eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Insbesondere für private Kapitalanleger:innen ergibt sich daraus ein klarer Vorteil bei Projekten, die bereits genehmigt, aber noch nicht gestartet sind.

Konditionen der Kredite und wirtschaftliche Bedeutung

Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite im Programm „Klimafreundlicher Neubau“. Je Wohneinheit können bis zu 100.000 Euro finanziert werden, mit Laufzeiten von bis zu 35 Jahren und einer Zinsbindung von maximal zehn Jahren. Der konkrete Zinssatz wird von der KfW veröffentlicht und orientiert sich am Kapitalmarkt. Die Mittelvergabe ist begrenzt und an das verfügbare Budget gekoppelt.

Für Eigennutzer:innen kann der Förderkredit die monatliche Belastung spürbar senken. Kapitalanleger:innen profitieren in der Regel von einer verbesserten Finanzierungskostenstruktur, was sich positiv auf Rendite und Gesamtwirtschaftlichkeit auswirkt. Wie sich Förderdarlehen sinnvoll mit einer individuellen Gesamtfinanzierung kombinieren lassen, sollte frühzeitig geprüft werden.

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Was das für Eigennutzer:innen und Kapitalanleger:innen konkret bedeutet

Eigennutzer:innen sollten prüfen, ob das geplante Haus oder die gewünschte Neubauwohnung den EH55-Standard erfüllt und eine vollständige Versorgung mit erneuerbaren Energien realistisch umsetzbar ist. Kapitalanleger:innen sollten darüber hinaus die langfristige Vermietbarkeit berücksichtigen. Energieeffiziente Neubauten in guten Lagen weisen erfahrungsgemäß eine hohe Nachfrage auf und bieten zusätzlichen Schutz vor steigenden Energiekosten.

Für beide Gruppen gilt: Die Fördermittel sind begrenzt. Zwar hat der Haushaltsausschuss den finanziellen Rahmen beschlossen, die Mittel stehen jedoch nur im Rahmen des vorgesehenen Budgets zur Verfügung. Umso wichtiger ist es, Projekte frühzeitig durchzurechnen – technisch, energetisch und finanziell. Wer vorbereitet ist, kann die Förderung gezielt nutzen und fundierte Entscheidungen treffen.