Neuer Energieausweis
Der neue Energieausweis ab Mai 2026
Ab Mai 2026 wird der Energieausweis europaweit neu geregelt. Die EU führt eine einheitliche Bewertungssystematik ein. Ziel ist eine bessere Vergleichbarkeit von Gebäuden innerhalb der Mitgliedstaaten und eine stärkere Lenkungswirkung hin zu mehr Energieeffizienz.
Für Eigentümer:innen, Kaufinteressierte sowie Vermietende bedeutet das mehr Transparenz. Gleichzeitig gewinnt die energetische Einordnung einer Immobilie weiter an Bedeutung für Preis, Nachfrage und Vermarktungsdauer.
Was sich konkret ändert
Künftig gilt eine neue Effizienzskala von A bis G. Die bisherige Bandbreite von A+ bis H entfällt.
Die neue Systematik sieht vor:
A steht ausschließlich für Nullemissionsgebäude.
G umfasst die energetisch schlechtesten 15 Prozent des nationalen Gebäudebestands.
Die Klassen B bis F werden gleichmäßig dazwischen verteilt.
Die Farbskala ist europaweit einheitlich, die Grenzwerte werden national festgelegt.
Wichtig ist: Die neue Skala gilt ausschließlich für neu ausgestellte Energieausweise ab Mai 2026. Bereits bestehende Ausweise behalten ihre gesetzliche Gültigkeit von zehn Jahren. Damit werden alte und neue Klassifizierungen über mehrere Jahre parallel im Markt bestehen.
Mögliche Marktauswirkungen
Was das für Verkäufer:innen bedeutet
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, kann es durch die Umstellung zu einer veränderten Einstufung kommen, obwohl sich baulich nichts geändert hat. Eine Immobilie kann in der neuen Skala rechnerisch schlechter abschneiden als im bisherigen System.
Diese optische Verschiebung kann Einfluss auf die Preispositionierung, die Anzahl der Anfragen und die Vermarktungsdauer haben.
Der Energieausweis ist zudem spätestens bei der ersten Besichtigung vorzulegen. Bestimmte Kennwerte müssen bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
Neu ist außerdem, dass ein Energieausweis künftig auch bei Mietvertragsverlängerungen sowie bei größeren Sanierungen erforderlich sein kann, wenn mehr als 25 % der Gebäudehülle betroffen sind.
Was das für Kaufinteressierte bedeutet
Wenn Sie eine Immobilie erwerben möchten, sollten Sie künftig noch genauer auf die Effizienzklasse achten und diese im Kontext einordnen. Da alte und neue Skalen nebeneinander bestehen werden, ist ein direkter Vergleich nicht immer ohne Weiteres möglich.
Eine vermeintlich schlechtere Einstufung bedeutet nicht automatisch einen höheren Sanierungsbedarf. Entscheidend sind die konkreten Verbrauchs- oder Bedarfswerte sowie der bauliche Zustand.
Gleichzeitig kann die Energieeffizienz langfristig Einfluss auf Betriebskosten, Modernisierungspflichten und den Wiederverkaufswert haben. Sie wird damit ein fester Bestandteil jeder fundierten Kaufentscheidung.
Ob Kauf oder Verkauf, die energetische Einordnung sollte frühzeitig in die Strategie einbezogen werden. Für Verkäufer:innen geht es um eine realistische Preisfindung und transparente Kommunikation. Für Kaufinteressierte geht es um eine sachliche Bewertung von Chancen, Risiken und Investitionsbedarf.
Die kommenden Jahre werden von parallelen Bewertungssystemen geprägt sein. Eine klare Einordnung schafft Sicherheit in der Entscheidungsfindung.
Wenn Sie wissen möchten, wie sich die neue Regelung konkret auf Ihre Immobilie oder Ihr Kaufvorhaben auswirkt, sprechen Sie uns gerne an.
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