Sonderabschreibung bei Neubauimmobilien
Die Sonderabschreibung (degressive AfA) für den Wohnungsbau kommt!
Befristet ist diese auf sechs Jahre, ab einem Effizienzstandard 55 und für alle Bauprojekte ab dem 1.10.2023. Das Bundeskabinett hat die Vorschläge von Bauministerin Klara Geywitz für neue Steueranreize beschlossen.
Sechs Jahre lang sollen sechs Prozent der Investitionskosten beim Wohnungsbau von der Steuer abgeschrieben werden können, ohne Obergrenzen, ab einem Effizienzstandard 55 und für alle Projekte ab dem 1.10.2023 sofort zu Baubeginn – das Bundeskabinett hat am 29. August auf der zweitägigen Klausurtagung in Meseberg die Einführung einer degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung) für Neubauten beschlossen.
Der Vorschlag kam von Bauministerin Klara Geywitz (SPD). Sie wolle "angesichts des dramatischen Einbruchs bei den Baugenehmigungen und damit verbunden dem Rückgang der Bauinvestitionen in diesem Jahr" mit erweiterten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten einen Anreiz schaffen, dass Bauvorhaben zügig umgesetzt werden, hatte die Ministerin vor einigen Tagen angekündigt.
Degressive AfA – die Konditionen im Überblick:
- Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute oder neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen.
- Im ersten Jahr können sechs Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils sechs Prozent des Restwertes steuerlich geltend gemacht werden.
- Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.
- Beispielrechnung: Bei 400.000 Euro Investitionskosten sind es im ersten Jahr 24.000 Euro (sechs Prozent von 400.000), im zweiten Jahr 22.560 Euro (400.000 Euro abzüglich der 24.000 Euro vom ersten Jahr = 376.000 Euro Restwert).
- Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 1.10.2023 und dem 30.9.2029 liegen.
- Beim Kauf einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 1.10.2023 und dem 30.9.2029 rechtswirksam geschlossen werden. Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.
Neubauprojekt Lotte
Jetzt Sonderabschreibung bei Kauf nach dem 01.10.2023 sichern!
Die insgesamt 51 geräumigen und lichtdurchfluteten 1–4 Zimmer-Wohnungen mit Wohnflächen von ca. 39 m² bis 113 m², bieten für Familien, Paare oder Singles höchste Wohn- und Lebensqualität.
Alle Wohnungen verfügen über einen Balkon oder eine Terrasse und bieten eine umfangreiche und exklusive Ausstattung wie Eichenparkett, 3-fach-Isolierverglasung, Fußbodenheizung, eigene Lüftungsanlage, Fernwärme, Fahrradraum im Keller, Fahrrad- und PKW-Außenstellplätze, Waschmaschinenanschluss in jeder Wohnung, Gemeinschafts-Waschmaschinenraum sowie elektrische Rollläden.
Wir beantworten gern Ihre Fragen!

Ihr Ansprechpartner
Herr Nikolaus Benedikt Grasmugg
Telefon | +49 (0)30 86 98 47 72 |
---|---|
Mobil | +49 (0)172 56 70 339 |
nikolaus.grasmugg@bsk-immobilien.de |

Ihr Ansprechpartner
Herr Alexander Hoppe
Telefon | +49 (0)30 86 98 47 57 |
---|---|
Mobil | +49 (0)172 56 70 301 |
alexander.hoppe@bsk-immobilien.de |