18. August 2026

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Was Eigentümer:innen jetzt wissen sollten

Seit dem 29.07.2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), das vielen als Heizungsgesetz bekannt ist. Mit dem neuen Gesetz erhalten Eigentümer:innen mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl ihrer Heiztechnik. Gleichzeitig gelten neue Regelungen für Heizungen und energetische Modernisierungen.

Mehr Freiheit bei der Heizungswahl

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die bisherige 65 % Vorgabe für neue Heizungen. Diese schrieb vor, dass neue Heizungen mindestens 65 % ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen mussten. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz entfällt diese Vorgabe. Dadurch haben Eigentümer:innen künftig mehr Freiheit bei der Wahl einer neuen Heizung.

Gas- und Ölheizungen bleiben möglich

Mit dem neuen Gesetz können Eigentümer:innen auch weiterhin Gas- und Ölheizungen einbauen. Gleichzeitig sieht das Gesetz vor, dass diese Heizungen künftig schrittweise höhere Anteile klimaneutraler Brennstoffe nutzen müssen.

Um den Einsatz klimaneutraler Brennstoffe zu fördern, gilt für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen eine sogenannte „Biotreppe“:

  • ab 2029: mindestens 10 % klimaneutrale Brennstoffe
  • ab 2030: mindestens 15 % klimaneutrale Brennstoffe
  • ab 2035: mindestens 30 % klimaneutrale Brennstoffe
  • ab 2040: mindestens 60 % klimaneutrale Brennstoffe
  • ab 2045: ausschließlich klimaneutrale Brennstoffe

Änderungen bei den Förderungen

Auch die staatlichen Förderungen für Heizungsmodernisierungen wurden angepasst. Förderungen für klimafreundliche Heizungen bleiben grundsätzlich bestehen, die Bedingungen ändern sich jedoch teilweise.

  • Einkommensbonus: Der Bonus wird künftig gestaffelt. Bei einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt er von 30 % auf 40 %. Bis 40.000 Euro beträgt er 30 %, bei einem Einkommen bis 50.000 Euro ist ein Bonus von 10 % möglich.
  • Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Kinderzuschlag. Dieser reduziert das für die Förderung zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro.
  • Förderdeckel: Die maximal förderfähigen Investitionskosten sinken von 30.000 Euro auf 28.000 Euro. Anschließend wird die Obergrenze halbjährlich um weitere 750 Euro reduziert.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus wurde bereits von 20 % auf 16 % reduziert. Ab dem 01.02.2027 sinkt er auf 12 % und wird anschließend jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um weitere 4 Prozentpunkte reduziert.

Wer eine Modernisierung plant, sollte die aktuellen Fördermöglichkeiten daher frühzeitig prüfen. In vielen Fällen kann eine frühere Umsetzung finanziell attraktiver sein als eine spätere.

Was bedeutet das für Eigentümer:innen?

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz schafft für Eigentümer:innen mehr Freiheit bei der Wahl der Heizungsart. Gleichzeitig bleiben Faktoren wie Energiekosten, Fördermöglichkeiten und zukünftige gesetzliche Anforderungen wichtige Bestandteile jeder Modernisierungsentscheidung.

Für Vermieter:innen bringt das Gesetz zusätzliche Regelungen bei den laufenden Heizkosten mit sich. Wer künftig weiterhin auf neue Gas- oder Ölheizungen setzt, muss einen Teil der steigenden Kosten, beispielsweise für CO₂-Preise mittragen. Ziel ist es, Mieter:innen vor übermäßig steigenden Nebenkosten zu schützen.

Welche Heizlösung ist die richtige?

Welche Heizlösung sinnvoll ist, hängt immer von der jeweiligen Immobilie ab. Neben den Anschaffungskosten spielen unter anderem der energetische Zustand des Gebäudes, die laufenden Betriebskosten, die Anforderungen der Biotreppe sowie mögliche weitere Modernisierungsmaßnahmen eine wichtige Rolle.

Wer eine Heizungsmodernisierung plant, sollte die verschiedenen Optionen deshalb sorgfältig vergleichen und die Entscheidung nicht allein anhand der aktuellen Investitionskosten treffen. Gerade langfristige Kosten und zukünftige Anforderungen sollten in die Planung einbezogen werden.

Gerne beraten wir euch persönlich und bringen euch auf Wunsch auch mit erfahrenen Fachunternehmen für Planung und Umsetzung zusammen.

 

Quellen:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudemodernisierungsgesetz-2430284

https://www.adac.de/rund-ums-haus/energie/versorgung/heizungsgesetz/

https://www.nachhaltiges-zuhause.de/klimageschwindigkeits-bonus

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