Sonderabschreibung bei Neubauimmobilien

Wachstumschancengesetz im Bundesrat verabschiedet!

Am 22. März 2024 stimmte der Bundesrat dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zu, womit dieses erfolgreich das letzte Stadium des Gesetzgebungsverfahrens erreicht hat.

Zuletzt stand das Wachstumschancengesetz, inklusive der befristeten degressiven Abschreibung für den Wohnungsneubau, erneut im Fokus des Bundesrats. Eine modifizierte Version des Gesetzes, bestätigt durch den Bundestag nach dem Vermittlungsausschuss, sah Änderungen vor, insbesondere im Hinblick auf die degressive AfA.

Die degressive Abschreibung für Wohngebäude wird nun auf fünf Prozent festgesetzt, im Vergleich zu den zuvor diskutierten sechs Prozent vor dem Vermittlungsausschuss. Dies betrifft Gebäude, die Wohnzwecken dienen und zwischen dem 1.10.2023 und dem 30.9.2029 errichtet oder erworben wurden. Die Abschreibung erfolgt zeitanteilig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung. Ein zusätzliches Wahlrecht zur linearen AfA nach § 7 Abs. 4 EStG besteht.

Die degressive AfA kann gemäß dem neuen Gesetzentwurf für einen neuen § 7 Abs. 5a EStG für alle Wohngebäude in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes in Anspruch genommen werden.

Hintergrund des Wachstumschancengesetzes ist ein milliardenschweres Steuerpaket, das ursprünglich vom Bundeskabinett im August 2023 verabschiedet werden sollte. Die Initiative von Bauministerin Klara Geywitz wurde nach Blockaden innerhalb der Regierung als alternative Maßnahme zur Entlastung der Wirtschaft um jährlich rund sechseinhalb Milliarden Euro beschlossen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden und stehen Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung. Investieren Sie in Ihre Zukunft – jetzt mit verbesserten steuerlichen Vorteilen im Wohnungsbau!

Degressive AfA – die Konditionen im Überblick:

  • Die degressive AfA gilt ausschließlich für neu gebaute oder neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen.
  • Die degressive Abschreibung kann angewendet werden, wenn die Herstellung zwischen dem 30.9.2023 und dem 1.10.2029 beginnt.
  • Beim Erwerb ist die degressive AfA nur gültig, wenn der obligatorische Vertrag zwischen dem 30.9.2023 und dem 1.10.2029 rechtswirksam abgeschlossen wurde.
  • Im ersten Jahr können fünf Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden.
  • In den folgenden Jahren sind jeweils fünf Prozent des Restwertes steuerlich absetzbar.
  • Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.

Degressive Abschreibung: neue AfA für Wohngebäude kommt!



Neubauprojekt Lotte
Jetzt Sonderabschreibung beim Kauf sichern!

Die insgesamt 51 geräumigen und lichtdurchfluteten 1–4 Zimmer-Wohnungen mit Wohnflächen von ca. 39 m² bis 113 m², bieten für Familien, Paare oder Singles höchste Wohn- und Lebensqualität.

Alle Wohnungen verfügen über einen Balkon oder eine Terrasse und bieten eine umfangreiche und exklusive Ausstattung wie Eichenparkett, 3-fach-Isolierverglasung, Fußbodenheizung, eigene Lüftungsanlage, Fernwärme, Fahrradraum im Keller, Fahrrad- und PKW-Außenstellplätze, Waschmaschinenanschluss in jeder Wohnung, Gemeinschafts-Waschmaschinenraum sowie elektrische Rollläden.






Wir beantworten gern Ihre Fragen!